OSS-Meldung aus dem Shop-Export
Wer als deutscher Shop an Privatkunden in anderen EU-Ländern liefert und über der Lieferschwelle liegt, meldet die Umsatzsteuer der Bestimmungsländer vierteljährlich im One-Stop-Shop beim Bundeszentralamt für Steuern. Buchungsstapel rechnet die Meldung aus den Bestellexporten der drei Monate aus — denselben Dateien, aus denen der DATEV-Buchungsstapel entsteht — und erzeugt die Importdatei für das BZSt-Online-Portal. Ohne Plugin, ohne Zugriff auf den Shop, nichts wird gespeichert.
Was Sie bekommen
- BOP-Importdatei für das Formular „Steuererklärung für die OSS EU-Regelung“ (CSV-Schnittstelle 2.0): je Land des Verbrauchs und Steuersatz die Bemessungsgrundlage und die Umsatzsteuer, Regelsatz und ermäßigter Satz getrennt.
- Umsatzreport als lesbare Tabelle — für die Kanzlei, für die Eingabe von Hand und als Aufzeichnung (zehn Jahre Aufbewahrung).
- Berichtigungen: Erstattungen zu Bestellungen früherer Quartale, je Land und Quartal. Mit dem Umsatzreport des damaligen Quartals stehen sie direkt in der BOP-Datei (Satzart 6), sonst als Tabelle für die Eingabe im Portal.
- Erinnerung ab dem 20. des Monats nach Quartalsende per Mail, mit Frist und Link zum Quartal — auch für die Nullmeldung.
- Lieferschwelle: EU-weite Fernverkäufe netto im Kalenderjahr gegen 10.000 € — auch für Shops, die noch deutsche Umsatzsteuer berechnen.
- Gegenprobe zur Buchhaltung: dieselben Umsätze stehen im DATEV-Buchungsstapel auf 8339 (SKR04: 4339) mit Land und Satz in den Feldern 40 und 41. Meldung und Buchführung kommen aus einer Quelle.
So läuft es
- Quartal wählen, die Bestellexporte der drei Monate hochladen (Shopify, WooCommerce, Wix, Shopware). Bei Shopify optional die Transaktions-CSV, damit Erstattungen ihr echtes Datum bekommen; bei Erstattungen zu älteren Bestellungen den Umsatzreport des damaligen Quartals.
- Meldung prüfen: Tabelle je Land und Satz, Berichtigungen, Lieferschwelle, Hinweise zu Bestellungen mit deutschem Steuersatz ins EU-Ausland.
- BOP-Datei herunterladen und im BZSt-Online-Portal unter „Import von Daten“ hochladen, Meldung absenden, Betrag überweisen — bis zum Ende des Folgemonats.
Was es nicht ist
- Keine Abgabe: die Meldung reicht der Händler oder die Kanzlei im Portal ein, Buchungsstapel bereitet sie vor.
- Keine Registrierung, keine Auslandsregistrierungen, keine Steuerberatung. Ob OSS der richtige Weg ist, entscheidet die Kanzlei.
- Kein Amazon FBA: Verbringungen zwischen Lagern in anderen Mitgliedstaaten (Satzart 5) sind nicht abgedeckt.
- Nur EUR-Shops, nur Warenlieferungen aus Deutschland (Satzart 3); elektronische Dienstleistungen (Satzart 2) nicht.
Preis und Beta
Die OSS-Meldung ist im Abo je Mandant enthalten (19 € je 30 Tage; Kanzlei-Plan 49 € mit 10 Mandanten). Die Datei folgt der veröffentlichten Schnittstellenbeschreibung des BZSt und den offiziellen Beispieldateien; eine Bestätigung aus dem echten Portal steht noch aus — deshalb Beta. Für die erste bestätigte Datei je Plattform gibt es einen Gratismonat: kurze Mail an support+stapel@justarobot.online, ob das Portal die Datei angenommen hat.
Hintergrund: OSS-Meldung aus dem Shop-Export · OSS-Buchungen in DATEV · Nach Taxdoo